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Das Grundstück besitzt nur einen privaten Weg. Ist dennoch eine Umwandlung zu Bauland möglich? PDF Drucken

Mein Grundstück ist als Agrarland ausgewiesen, grenzt aber nur über einen privaten Weg mit Wegerecht („servidumbre de paso“) an eine öffentliche Straße an. Ist dennoch eine Umwandlung zu Bauland möglich?

Sollte das Grundstück nicht an eine öffentliche Straße angrenzen, aber ein privater Weg (eingetragenes Wegerecht) von dem Grundstück auf eine öffentliche Straße führen, bestehen dennoch gute Möglichkeiten zu einer Umwandlung von Agrarland zu Bauland.

Nur wenn der private Weg eine Breite von mehr als 14 Metern aufweist und der Eigentümer privat für die Installation und Bewirtschaftung aller nötigen Dienste aufkommt, kann dieser private Weg von der Gemeinde als öffentliche Straße oder Weg anerkannt werden. Das Wegerecht („servidumbre de paso“) kann danach als öffentlicher Weg („calle publica“) bei der Gemeinde eingetragen werden. Auch angrenzende Grundstücke können dann von Agrarland zu Bauland umgeschrieben werden. Nach diesem Schritt steht auch einer unkomplizierten Baugenehmigung nichts mehr im Wege.

 
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