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Ist es möglich Agrarland in Bauland umzuwandeln? PDF Drucken

Ich möchte ein Grundstück, welches als Agrarland („uso agricola“) im Handelsregister eingetragen ist, zu Bauland umwandeln. Ist dies möglich und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Bei einem Grundstück, das unter „uso agricola“ im Handelsregister eingetragen ist, ist eine Bebauung entgegen der landläufigen Meinung nicht ausgeschlossen. Grundstücke die unter diese Nutzung fallen, besitzen meist eine Größe von mehr als 5000 Quadratmetern und haben oftmals nicht alle öffentlichen Dienste wie Strom, Wasser, Hochspannungsleitungen, Entwässerungsgräben und Telefon vor Ort.

Die wichtigste Voraussetzung für eine Nutzungsänderung ist eine angrenzende öffentliche Straße (sog. „calle publica“). Diese ermöglicht den Bezug von Wasser der Gemeinde oder Wasser durch die AyA (Instituto Costarricense de Acueductos y Alcantarillados), Strom und Telefon vom Monopolisten I.C.E.. Auch die Müllabfuhr der Gemeinde kann das Grundstück so direkt erreichen. Befindet sich hingegen keine öffentliche Straße in der Nähe, so muss der Besitzer des Grundstücks selbst für die Wasserversorgung (Leitungen oder Brunnen) und die Anbindung an das öffentliche Stromnetz sorgen. Hierbei entstehen ihm weitere Kosten für die Brunnenbohrung (wenn überhaupt möglich), Strommasten, Transformatoren, Abwasserleitungen usw.

Daher ist bei Agrarland besonders wichtig zu wissen, ob eine öffentliche Straße angrenzt. In diesem Fall können in einem ersten Schritt, zur Vorbereitung auf eine Baugenehmigung, öffentliche Dienste beantragt werden, um dann im zweiten Schritt das Agrarland in Bauland umzuwandeln. Einer Baugenehmigung steht damit nichts mehr im Wege.

 
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