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Welche zusätzlichen Kosten kommen beim Kauf auf mich zu?

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Tierralinda möchte Ihnen so viel Informationstransparenz wie möglich bieten. Leider werden diese Kosten oft erst relativ spät offen gelegt. Dies haben wir zum Anlass genommen, Ihnen nachfolgend diese Kosten ausführlich aufzulisten.

Bis ein Immobilienobjekt in Costa Rica in Ihren Besitz übergegangen ist, vergehen in etwa 21 Tage. Neben dem Verkaufspreis des eigentlichen  Objekts, entstehen für Sie außerdem Kosten in Form von Gebühren, Grunderwerbssteuer, Stempelsteuer (entspricht in etwa der deutschen Wechselsteuer bis zum Jahr 1991), die Kosten für den Notar, das jeweilige Amt oder den Anwalt.

Als Kalkulationsgrundlage für die zuvor erläuterten Kosten geht das Costa Ricanische Gesetz sehr grob davon aus, dass der Wert einer Immobilie dem 50 fachen Pro-Kopfeinkommen eines Costa Ricaners entspricht.

Was ist nun das genaue Fazit für Sie ?
In Prozent ausgedrückt, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen, die 3,6 % des Verkaufspreises entsprechen.

Diese Prozentzahl von 3,6 setzt sich wie folgt zusammen:

1. Notar/ Anwaltskosten: 1,25 % des Verkaufspreises
2. Grunderwerbssteuer: 1,5 % des Verkaufspreises
3. Stempelsteuer des Finanzamts: 625 Costa Ricanische Colones (ca.1,2 euro)
4. Gebühr des Nationalarchivs: 20 Costa Ricanische Colones
5. Stempelgebühr des Nationalen Grundbuchamts: 0,5 % des Verkaufspreises
6. Stempelgebühr der Stadtverwaltung: 0,2 % des Verkaufspreises
7. Stempelgebühr des Landwirtschaftsamts: 0,1 % des Verkaufspreises
8. Gebühr der Costa Ricanischen Anwaltskammer: 0,025 % des Verkaufspreises

Nun das Rechenbeispiel zur optimalen Kostenkalkulation:

1. Verkaufspreis der Immobilie $ 100.000
2. weiteren Kosten (oben erläutert) von 3,6 % + $ 3.600
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Ihre Gesamtkosten betragen in diesem Fall $ 103.600

 
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