Neues Gesetz zur temporären Aufenthaltsgenehmigung
Das neue costaricanische Immigrationsgesetz, das zu temporären Aufenthaltsgenehmigungen in Costa Rica berechtigt und ab 1. März 2010 in Kraft tritt, bringt Neuerungen mit sich, die besonders Familien mit Kindern als auch Touristenvisa bevorteilt. Speziell bei der Aufenthaltsgenehmigung als "Rentista" sind einige Punkte jedoch noch nicht deutlich genug ausformuliert. Bei diesem Typ der Aufenthaltsgenehmigung musste man nach dem alten und noch aktuell geltenden Gesetz $1000 pro Person und $500 je Kind über einen Zeitraum von 5 Jahren nachweisen. Nach drei Jahren konnte die permamente Residenz beantragt werden und man erhielt den freien Status. Ab 1. März 2010 sind nun $2500 pro Person vorzuweisen. Hier sind der Ehepartner und Kinder mit eingeschlossen. Ab einer Familie mit zwei Kindern fallen damit die Kosten für diesen Typ der Aufenthaltsgehmigung günstiger aus. Auch hier kann nach drei Jahren die permamente Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Das aktuelle Gesetz definiert leider nicht über welchen Zeitraum die $2500 anfänglich nachgewiesen werden müssen. Personen die in Costa Rica überwintern möchten, können dies ab nächstem Jahr mit ihrem Touristenvisum tun. Dieses wird nämlich durch das neue Gesetz deutlich gestärkt. Mit einem amerikanischen oder deutschen Pass konnte man bisher exakt 90 Tage im Land verweilen und musste um weitere 90 Tage zu erhalten aus Costa Rica ausreisen. Durch das neue Gesetz kann man nach den ersten 90 Tagen weitere 90 Tage mit der Zahlung von $100 "hinzukaufen".