| Entwurf des neuen Immigrationsgesetzes noch länger nicht rechtskräftig |
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Da das neue Immigrationsgesetz bisher noch nicht erlassen wurde, nehmen wir dies zum Anlass, um einige Informationen und Gedanken zu diesem Thema von der Seite arcr.net zu erwähnen. 1. Es wird noch einige Änderungen an dem Gesetzesentwurf geben, bevor er vollständig erlassen werden kann. Dies kann aber noch eine ganze Weile dauern. 2. In der gesetzgebenden Versammlung (Asamblea) existieren aktuell zwei Lager. Die eine Gruppe möchte für die Residenztypen „Rentista“ und „Pensionado“ den erforderlichen monatlichen Betrag auf einheitliche $ 2000 festlegen. Die zweite Gruppe möchte bei dem Residenztypen „Rentista“ eine Erhöhung auf $ 2500 und bei „Pensionados“ eine Erhöhung auf $ 1000 vornehmen. Es wurden hierzu bisher noch keine Diskussionen und Versammlungen innerhalb der gesetzgebenden Versammlung abgehalten. 3. Ein rückwirkendes Gesetz, so wie es anfänglich für den Gesetzesentwurf vorgeschlagen wurde, wird schlicht und ergreifend aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein. Damit würde ein Gesetzesentwurf mit einer solchen Klausel schon gleich zu Beginn nicht erlassen werden können. 4. Zahlreiche Regierungsagenturen und costaricanische Geschäftsbereiche, die starke Lobbys in der gesetzgebenden Versammlung besitzen, würden durch den aktuellen Gesetzesentwurf stark negativ beeinfluss. Diese Gruppen haben einen starken Einfluss auf die politischen Kräfte und können geeigneten Druck ausüben. Insgesamt ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, wenn nicht gleich Null, dass der aktuelle Gesetzesentwurf erlassen wird. |
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