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Im Januar 2009 treten neue Gesetze in Kraft, die dazu dienen, Kriminellen weniger Handlungsspielraum zu geben. So werden beispielsweise speziell finanzierte Zeugenschutzprogramme eingeführt, Kriminelle bereits ab der Schadenshöhe eines Basis-Monatsgehaltes mit Gefängnis bestraft und gezielte Sicherheitsverwahrungen bei Delikten angewandt, bei denen der Angeklagte in Flagranti ertappt wurde.
In der Vergangenheit gab es hier viele Probleme, da Straftäter noch für lange Zeit auf freiem Fuß und so die Zeugen selbst um ihr Leben bangen mussten.
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